KI-Recht

Neue Transparenzpflichten beim Einsatz von KI

28. Juli 2026, 12:07 UhrAnja Przybilla

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für den Einsatz von KI.

Am 02.08.2026 treten gem. Art. 50 KI-VO Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in Kraft. Unter anderem müssen KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte (Deep Fake) und Texte unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen gekennzeichnet werden.

Die Europäische Kommission hat am 20.06.2026 Leitlinien veröffentlicht, um Anbieter und Betreiber von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) bei der Einhaltung der Transparenzpflichten aus der KI-Verordnung zu unterstützen. Die Kennzeichnung kann mithilfe der ebenfalls von der Europäischen Kommission bereitgestellten und frei verfügbaren Icons erfolgen.

WER MUSS KENNZEICHNEN?

Jede natürliche oder juristische Person, die KI-Systeme in eigener Verantwortung beruflich verwendet (sog. Betreiber).

WAS MUSS GEKENNZEICHNET WERDEN?

1. KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte (Deep Fake)

Mit KI generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden (sog. Deep Fake). Der Begriff Deep Fake ist in der KI-VO weiter gefasst als im üblichen Sprachgebrauch verwendet. Er umfasst nicht nur (böswillig) manipulierte Videoaufnahmen prominenter Personen, sondern sämtliche KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die authentisch erscheinen können.

Einschränkung – ist der Content Teil eines offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktiven Werkes, ist eine Anpassung der Offenlegungspflichten zum Zwecke des ungestörten Werkgenusses zulässig.

Ausnahme – die Kennzeichnungspflicht entfällt,wenn die Verwendung zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen ist.

2. KI-generierter oder manipulierter veröffentlichter Text

Mit KI generierter oder manipulierter Text,der veröffentlicht wurde, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Ausnahme 1 – DerInhalt wurde einem Verfahren der menschlichen Überprüfung oder

redaktionellen Kontrolle unterzogen und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.

Ausnahme 2 – die Verwendung ist zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten gesetzlich zugelassen.

WIE KENNZEICHNEN?

Zur Erfüllung der Transparenzpflichten können die von der EU bereitgestellten und frei verfügbaren Icons wie in der Tabelle dargestellt verwendet werden.

IconWann zu verwendenAnwendungsbeispiele
BasissymbolGrundlegendes EU-Symbol – Kennzeichnung von KI-generierten InhaltenKI an Erstellung beteiligt   Umfang wird selbst be- schriebenKennzeichnung Deep-Fake-Video mit Text „Stimmen erzeugt mit“ gefolgt von Basissymbol
mit KI erstellt EU-Symbol – Kennzeichnung vollständig KI-generierter Inhaltevollständig mit KI erstellt   Umfang wird nicht selbst beschriebenVollständig KI-generierte Deep-Fake-Videos mit Politikern oder fiktiven Ereignissen Vollständig KI-komponierte Musik oder Kunst* KI-generierte Nachrichtenzusammenfassungen
mit KI modifiziert EU-Symbol – Kennzeichnung von KI-geänderten Inhaltendurch Menschen erstellter Inhalt mit KI modifiziert Umfang wird nicht selbst beschriebenEin Gesicht in einem authentischen Foto wird mithilfe von KI mit einem Gesicht eines Politikers getauscht. Authentische Fotos einer leeren Wohnung werden mithilfe von KI eingerichtet.

Die von der EU bereitgestellten Icons können hier heruntergeladen werden: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content

WANN, WO UND WIE SOLLTE DIE KENNZEICHNUNG PLATZIERT WERDEN?

Die Kennzeichnung hat unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien zu erfolgen:

Zeitpunkt –spätestens zum Zeitpunkt der ersten Wahrnehmbarkeit durch eine natürliche Person

Ort – deutlich wahrnehmbar und unterscheidbar vom gekennzeichneten Inhalt

Barrierefreiheit – ausreichende Größe, einfache Sprache, ausreichende Dauer

WELCHE SANKTIONEN DROHEN BEI VERSTÖßEN GEGEN DIE TRANSPARENZPFLICHT?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Art. 50 Abs. 4 KI-VO können gemäß Art. 90 KI-VO mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. EUR oder – im Falle von Unternehmen – von bis zu 3 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Je nach den Umständen des Einzelfalls können zudem wettbewerbsrechtliche oder zivilrechtliche Ansprüche in Betracht kommen.

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

  1. Prüfen Sie, ob eingesetzte KI-Anwendungen in Ihrem Betrieb die unter Art. 50 IV KI-VO genannten Inhalte erzeugen und welche Mitarbeitenden dies betrifft.
  2. Legen Sie interne Prozesse zur Kennzeichnung dieser Inhalte und die zu nutzenden Icons fest. Prozesse zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte anhand der Leitlinien überprüfen.
  3. Schulen Sie die betreffenden Mitarbeitenden zur Umsetzung dieser Prozesse.
  4. Dokumentieren Sie die vorgenannten Maßnahmen und evaluieren diese in Abständen.

Die Leitlinien enthalten insbesondere Klarstellungen zum Begriff des Deepfakes sowie zur Ausnahme für redaktionell kontrollierte Texte. Link für den Download der Leitlinien:

https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/guidelines-transparency-ai-generated-content