IHR RECHTSANWALT FÜR FÖRDERMITTELRECHT
Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, die der Staat vergibt, um bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Das Fördermittelrecht ist damit Teil des öffentlichen Verwaltungsrechts. Nicht selten ist die Antragsstellung undurchsichtig und aufwendig und die Abwicklung an strenge Vorgaben geknüpft. Auch die Auszahlung der Zuwendungen durch die Fördermittelgeber verläuft nicht immer unproblematisch.
UNSERE LEISTUNGEN IM FÖRDERMITTELRECHT
Wir beraten und begleiten Sie bei der Beantragung, Durchführung und Abwicklung von Fördermitteln.
In Fällen der Fördermittelversagung oder der Fördermittelrückforderung durch den Fördermittelgeber vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
IHRE ANSPRECHPARTNER IM FÖRDERMITTELRECHT
Wenn Sie eine Beratung im Bereich Fördermittelrecht wünschen oder noch weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen benötigen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Verbindung.
RA'in Johanna Thoelke|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de