Künstliche Intelligenz verändert Geschäftsprozesse, Produkte und Dienstleistungen in nahezu allen Branchen. Gleichzeitig steigen die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen.
Mit der europäischen KI-Verordnung (AI Act) gelten erstmals umfassende gesetzliche Vorgaben für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Darüber hinaus sind insbesondere das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Vertragsrecht sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu beachten.
Wir beraten Unternehmen, Softwareentwickler, Agenturen und Kreativschaffende bei der rechtssicheren Einführung, Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen. Dabei unterstützen wir sowohl bei der Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen als auch bei der Lösung konkreter Fragestellungen im Unternehmensalltag.
UNSERE LEISTUNGEN IM KI-Recht
Umsetzung der EU KI-Verordnung (AI Act) und Aufbau einer KI-Compliance
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Anforderungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Dazu gehören insbesondere die rechtliche Bewertung von KI-Anwendungen, die Einordnung von Pflichten und Risiken sowie die Entwicklung geeigneter Compliance-Strukturen für den Einsatz von KI im Unternehmen.
Erstellung und Implementierung von KI-Richtlinien und KI-Governance-Konzepten
Ein rechtssicherer KI-Einsatz erfordert klare interne Regelungen. Wir erstellen und implementieren KI-Richtlinien für Unternehmen, die den praktischen Umgang mit KI-Anwendungen im Arbeitsalltag regeln. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Fragen des Datenschutzes, des Schutzes vertraulicher Informationen, der Nutzung generativer KI sowie die Einbindung in bestehende Compliance-Strukturen.
Beratung zu Urheberrecht, Open Source und geistigem Eigentum beim Einsatz von KI
Der Einsatz generativer KI wirft zahlreiche Fragen zum Schutz geistigen Eigentums auf. Wir beraten Sie insbesondere zur Nutzung KI-generierter Inhalte, zu urheberrechtlichen Fragen bei Trainingsdaten und Text- und Data-Mining sowie zu Open-Source-Komponenten und Lizenzanforderungen.
Gestaltung und Prüfung von Verträgen für KI-Projekte und KI-Software
Wir gestalten und prüfen Verträge im Zusammenhang mit Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI-Systemen. Dies umfasst insbesondere KI-Projektverträge, Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen, Verträge über KI-Software und cloudbasierte KI-Dienste sowie Regelungen zu Haftung, Gewährleistung und Verantwortlichkeiten.
Datenschutz und Schutz von Geschäftsgeheimnissen beim KI-Einsatz
Wir unterstützen Sie bei der datenschutzkonformen Einführung und Nutzung von KI-Systemen. Dazu gehören insbesondere die Prüfung datenschutzrechtlicher Anforderungen, die Gestaltung von Vereinbarungen mit KI-Anbietern sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Unternehmensinformationen beim Einsatz künstlicher Intelligenz.
IHRE Berater IM KI-Recht
Wenn Sie eine Beratung im Bereich Arbeitsrecht wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei zuständigen Rechtsanwalt in Verbindung.
RA'in Johanna Thoelke|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de
RA'in Anja Przybilla|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de
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