Urheberrecht

Ihr Rechtsanwalt für Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt die wirtschaftliche und ideelle Verbindung eines Urhebers zu seinem Werk.

Geschützt sind Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu zählen z.B. Romane, Reden, Tanzkunst, Skulpturen, Fotografien, Filme, Karten aber auch Software und Multimedia-Werke.

Ein urheberrechtlicher Schutz wird jedoch nur dann gewährt, wenn das Werk eine persönliche geistige Schöpfung ist – das heißt eine individuelle Leistung ist, die nicht von jedermann geschaffen werden könnte. Ist diese Schöpfungshöhe nicht gegeben, ist das Werk gemeinfrei und jedermann kann es nutzen. Als urheberrechtlich geschützte Werke benennt das UrhG ferner Bearbeitungen, Sammelwerke und Datenbankwerke. In Deutschland ist Urheber immer die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat.

Daneben gewährt das Urheberrecht Schutz für Leistungen, die nicht künstlerisch sind, jedoch „der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich sind oder in Zusammenhang mit den Werken der Urheber erbracht werden“ (Bundestagsdrucksache BT-Drs. 4/270 vom 23. März 1962, S. 33 f.). In diesem Zusammenhang wird in Deutschland von Leistungsschutzrechten, Verwandten Schutzrechten oder auch Nachbarrechten gesprochen. Das Gesetz zählt als Leistungsschutzrechtsinhaber unter anderen den ausübenden Künstler, den Filmhersteller, den Veranstalter, das Sendeunternehmen und den Tonträgerhersteller auf. Das Urheberrecht verleiht dem Urheber durch dei Verwertungsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte das ausschließliche Recht über sein Werk zu verfügen. Ein Urheber kann daher entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sein Werk veröffentlicht und verwertet wird. Das Urheberrecht zählt zum Schutz des geistigen Eigentums. Die Geschichte des Urheberrechts ist von der Suche nach einem Ausgleich der Interessen von Urhebern und Verwertern geprägt.

UNSERE LEISTUNGEN IM URHEBERRECHT

Inhalt unserer Tätigkeit für Sie:

  • Urhebervertragsrecht
  • Rechte-Clearing
  • außergerichtlich und gerichtliche Geltendmachung und Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen (z.B. Unterlasssungs- und Schadensersatzansprüche)
  • alle sonstigen das Urheberrecht betreffende Angelegenheiten.

IHRE BERATER IM URHEBERRECHT

Wenn Sie eine Rechtsberatung im Bereich Urheberrecht wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Verbindung.

RA'in Anja Przybilla|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de

RA Frank Schaffner|+49 (0)30 411 989-77|berlin@tps-recht.berlin

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