Markenrecht

IHR RECHTSANWALT FÜR MARKEN- UND KENNZEICHENRECHT

Marken- und Kennzeichenrechte schützen die Namen und Zeichen Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Der Wiedererkennungswert eines Logos oder anderer Zeichens ist oftmals sogar essentiell für Ihren geschäftlichen Erfolg und bildet einen hohen Wertfaktor für Ihr Unternehmen. Mit Hilfe des Markenrechts können Sie sich von Ihren Konkurrenten unterscheiden und schaffen einen exklusiven Bereich für Ihre Kennzeichen.

Markenschutz entsteht durch Anmelden, Eintragung und Registrierung eines Zeichens bei einem Markenamt. Eine Anmeldung kann dabei als deutsche Marke, als Gemeinschaftsmarke in der Europäischen Union und als internationale Marke für ein oder mehrere Länder erfolgen.

Daneben kann Markenschutz für Produktbezeichnungen durch intensive Benutzung (Benutzungsmarken) erlangt werden oder durch Ingebrauchnahme einer geschäftlichen Bezeichnung. Eine Marke kann als Domain benutzt werden. Die Benutzung eines Zeichens als Domain, sichert jedoch nicht automatisch Schutz als Marke. Durch das Markenrecht wird eine Domain nur geschützt, wenn sie entweder als Benutzungsmarke oder als geschäftliche Bezeichnung im Sinne des MarkenG klassifiziert werden kann. Von einer Marke ist das Patent abzugrenzen. Zwar werden sowohl Marken als auch Patente in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Weitere Gemeinsamkeiten bestehen jedoch nicht. Ein Patent schützt technische Gegenstände, chemische Stoffe /Erzeugnisse, technische und chemische Verfahren.

Vor jeder Markenanmeldung oder Ingebrauchnahme einer geschäftlichen Bezeichnung empfehlen wir unseren Mandanten eine Markenrecherche. Denn wird die gewünschte Marke oder die geschäftliche Bezeichnung bereits von einem Dritten identisch oder in ähnlicher Form verwendet, stehen diesem Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzansprüche zu. Diese Ansprüche werden regelmäßig in Form einer außergerichtlichen Abmahnung geltend gemacht. Der Inhaber des älteren Zeichens kann zudem beim Markenamt Widerspruch gegen die Eintragung des jüngeren Zeichens einlegen.

UNSERE LEISTUNGEN IM MARKENRECHT

Wir betreuen unsere Mandanten bei allen Fragestellungen hinsichtlich der Anmeldung eines Kennzeichens. Das heißt zunächst, dass wir Sie über die für Sie bzw. Ihr Unternehmen geeignete Markenart beraten und die Markenanmeldung und -recherche übernehmen.

Sind Sie ein Unternehmen, so erstellen und prüfen wir für Sie Verträge und Vertragsentwürfe im Zusammenhang mit einer Marke oder übernehmen die Erstellung von Vertragsmustern oder Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB). Wir werden tätig bei der Lizenzierung von Kennzeichen wie auch bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Aufbau und dem Vertrieb einer Marke oder eines Markenportfolios. Wir übernehmen erforderliche Rechteklärungen und übernehmen oder beraten Sie bei der Rechte- und Lizenzverwaltung der Kennzeichen. Gern können wir hier als externe Rechtsabteilung für Sie tätig werden.

Bei Rechtsverletzungen durch Dritte können wir schnell und effektiv den Schutz Ihrer Rechte sicherstellen. Durch ein zügiges Vorgehen sind Ihre Marken- und Kennzeichenrechte umfassend geschützt. Sind Sie ein Entwickler, so können wir Sie insbesondere bei Vereinbarungen mit Lizenzerwerbern und Lizenznehmern beraten und begleiten.

Wurden Sie von dritter Seite wegen einer Marken- oder Kennzeichenrechtsverletzung z.B. im Wege einer Abmahnung in Anspruch genommen, so verteidigen wir Sie gegen diese Ansprüche und suchen günstige und für Sie passende Lösungsmöglichkeiten.

Wir beraten Sie dabei in Deutsch und Englisch.

IHRE BERATER IM MARKENRECHT

Wenn Sie eine Rechtsberatung im Bereich Marken- und Kennzeichenrecht wünschen oder noch weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen benötigen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt in unserer Kanzlei in Verbindung.

RA’in Anja Przybilla|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de

RA Frank Schaffner|+49 (0)30 411 989-77|berlin@tps-recht.berlin

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