Arbeitsrecht regelt kurz gesagt alles, was zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Laufe eines Arbeitsverhältnisses passieren kann. Dazu gehören neben dem Individualarbeitsrecht, dass das Verhältnis des Arbeitgebers zum einzelnen Arbeitnehmer regelt, auch das Kollektivarbeitsrecht, dass die Zusammenarbeit des Arbeitgebers mit den Arbeitnehmervertretungen, also Gewerkschaften und Betriebsräten umfasst.
UNSERE LEISTUNGEN IM ARBEITSRECHT
Wir begleiten Arbeitgeber während der Arbeitnehmersuche bei der Durchführung des Bewerbungsverfahrens, helfen bei der Auswahl des sozialversicherungsrechtlich richtigen Beschäftigungstyps und entwerfen den dazu passenden Arbeitsvertrag. Wir stehen zur Verfügung bei alltäglichen arbeitsrechtlichen Problemen wie dem Entwurf von Arbeitszeugnissen, dem Verfassen von Dienstanweisungen und Richtlinien oder der arbeitsrechtlich einwandfreien Abmahnung von Arbeitsvertragsverletzungen. Wir prüfen die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Eigenkündigung des Arbeitnehmers und Aufhebungsvertrag und vertreten Sie als Anwalt vor dem Arbeitsgericht. Als besonderen Service bietet unsere Kanzlei Unternehmen die Konzeption und Einführung eines individuell auf den Betrieb zugeschnittenen Betrieblichen Eingliederungsmanagements an.
Wir unterstützen Betriebsräte bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen, beraten sie bei allen Fragen im Rahmen ihrer Funktion, begleiten den Dialog mit der Unternehmensführung und sichern sie rechtlich bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan ab.
IHRE Beraterin IM ARBEITSRECHT
Wenn Sie eine Beratung im Bereich Arbeitsrecht wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei zuständigen Rechtsanwalt in Verbindung.
RA'in Johanna Thoelke|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de
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