Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Es hat seine Grundlage im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und wird flankiert von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wie der Preisangabenverordnung (PAngV) oder dem Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das Wettbewerbsrecht gibt die Spielregeln vor, die jedes Unternehmen im Wettbewerb, um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen, einhalten muss. Werden diese Regeln verletzt, kann ein Mitbewerber oder ein Wettbewerbsverein zunächst per Abmahnung die Unterlassung und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verlangen. Bekannte Wettbewerbsverstöße sind vergleichende Werbung, Betriebsspionage, unvollständige Preisangaben, Rufausbeutung, Preisdumping, Rabattaktionen ohne Anlass.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
Wir bewerten die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Wettbewerbshandlungen und beraten Sie im Falle einer Abmahnungen durch einen Mitbewerber. Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, beraten wir Sie bei der interessengerechten Formulierung von Unterlassungserklärungen, um das Risiko einer Vertragsstrafe zu mindern. Werden Sie durch einen Konkurrenten behindert oder Ihre Betriebsgeheimnisse verletzt, erteilen wir eine außergerichtliche Abmahnung und setzen im Streitfall Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung auch gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung und der Hauptsacheklage durch.
Ihre BERATER im Wettbewerbsrecht
Wenn Sie eine Rechtsberatung im Bereich Wettbewerbsrecht wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt in unseren Kanzleien in Verbindung.
RA'in Anja Przybilla|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de
RA Frank Schaffner|+49 (0)30 411 989-77|berlin@tps-recht.berlin