Vereins- und Verbandsrecht ist das Recht, das auf die Gründung und spätere Organisation und Geschäftsführung dieser juristischen Personen Anwendung findet. Dazu gehören Vorschriften aus dem Zivilrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Daneben spielen aber auch Arbeitsrecht, Mietrecht, Wirtschaftsrecht, Veranstaltungsrecht und Datenschutz eine Rolle. Strenggenommen könnte es auch nur Vereinsrecht heißen, da das Gesetz nur vom Verein spricht und Verband sich nur als Bezeichnung für große Vereine bzw. für Zusammenschlüsse mehrerer eingebürgert hat.
UNSERE LEISTUNGEN IM VEREINS- UND VERBANDSRECHT
Die Beratung umfasst in der Gründungsphase insbesondere die rechtssichere Formulierung der Satzung sowie von zusätzlichen Regelwerken wie der Geschäftsordnung, die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Gründungsversammlung, die Anmeldung zur Eintragung beim Vereinsregister sowie die Erlangung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt. Auf Wunsch bieten wir vorher eine Strukturberatung an, bei der nach den Bedürfnissen des Verbandes die Verbandsorgane, deren Kompetenzausstattung und ihre optimale Verzahnung entwickelt werden. Dies empfiehlt sich vor allem bei großen Organisationen wie Dachverbänden, Berufsverbänden oder sozialen Trägern.
Nach Eintragung beantworten wir die alltäglichen Fragen der Vereinsführung, leisten Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Mitgliederversammlung und fehlerfreien Beschlussfassung, prüfen Verträge auf juristische Fallstricke, weisen den Vorstand auf eine mögliche Haftung hin, klären Vorstände und Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten auf und vertreten die Vereinsführung außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten mit Dritten oder Mitgliedern.
IHRE BERATERIN IM VEREINS – UND VERBANDSRECHT
Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Verbindung.
RA'in Johanna Thoelke|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de
Frau Thoelke ist selbst Vorstandsmitglied in mehreren Vereinen und Beirat in einem Berufsverband und daher mit den vereinsrechtlichen Problemen aus der Praxis vertraut.