Filmrecht und Filmlizenzierung

Im Bereich von Film- und Medienproduktion ist aufgrund der Vielzahl von Beteiligten und Rechteinhabern eine detaillierte Prüfung und umfassende Beratung auf den verschiedenen Entwicklungsstufen einer Produktion Grundlage des Erfolgs des Projekts. Dies betrifft Fragen des Urheberrechts, der Bildrechte und des sonstigen Medienrechts, des Markenrechts, des Arbeitsrechts als auch Fragen des Steuerrechts und der Finanzierung.

UNSERE LEISTUNGEN IM FILMRECHT

Wir beraten Sie zu sämtlichen Fragen des Filmrechts. Neben der Betreuung der Mandanten bei Stoffentwicklung, Finanzierung, Filmförderung, und Produktion liegen die Schwerpunkte unserer Beratung bei Lizenzierung und Vertrieb des Werks.

Wir erstellen und prüfen für Sie Verträge und Vertragsentwürfe für eine Produktion zum Beispiel hinsichtlich Treatment, Drehbuch, Titel, Sponsoring, Product Placements, Vereinbarungen mit allen Beteiligten und sonstigen Rechteinhabern, Finanzierung, Lizenzierung und Vertrieb. Wir begleiten und beraten Sie bei dem einzelnen Projekt, übernehmen erforderliche Rechteklärungen um den erforderlichen Rechtsschutz zu erlangen, und übernehmen oder beraten Sie bei der Rechte- und Lizenzverwaltung. Gern können wir hier als externe Rechtsabteilung für Sie tätig werden.

Wir beraten Sie dabei in Deutsch und Englisch.

IHRE BERATER IM FILMRECHT

Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit unseren Rechtsanwälten oder setzen Sie sich per E-Mail direkt mit dem dafür zuständigen Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Verbindung.

RA'in Anja Przybilla|+49 (0)351 31460-19|dresden@tps-recht.de

RA Frank Schaffner|+49 (0)30 411 989-77|berlin@tps-recht.berlin